Legislative

Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt und gehört neben der Exekutive und Judikative, zu den drei Säulen eines demokratischen Staates.
Die Abgeordneten des Parlaments, bei uns des Bundesrats und Nationalrats, bringen Gesetze ein, diskutieren diese und beschließen diese in einer Abstimmung. Von den Abgeordneten des Parlaments werden die Bundesgesetze beschlossen. Landesgesetze werden von Abgeordneten des Landtages beschlossen.


Quelle: www.politik-lexikon.at, für dieses Portal adaptiert durch das Landesjugendreferat Steiermark.