Bundesrat

Der Bundesrat ist - neben dem Nationalrat - die zweite Kammer des Parlaments. Der Bundesrat hat aber deutlich weniger Macht als der Nationalrat, deshalb spricht man von einem „unechten Zweikammernsystem". Der Bundesrat hat im Gegensatz zum Nationalrat nicht die Möglichkeit, der Regierung oder einzelnen Regierungsmitgliedern das Misstrauen auszusprechen. Er hat auch bei der Gesetzgebung weniger Bedeutung. Der Bundesrat kann Gesetzen, die vom Nationalrat beschlossen wurden, zwar die Zustimmung verweigern, dann aber kann der Nationalrat nach einer bestimmten Frist die meisten Gesetze trotzdem wirksam verabschieden.


Der Bundesrat sollte eigentlich die Interessen der einzelnen Bundesländer vertreten, er kann z.B. Bundesgesetze, die die Rechte der Länder einschränken würden, verhindern. Viel stärker als vom Bundesrat werden die Interessen der Bundesländer aber von der Landeshauptleutekonferenz vertreten.


Die Mitglieder des Bundesrates werden nicht direkt von den WählerInnen gewählt, sondern von den einzelnen Bundesländern je nach Landtagswahlergebnis entsandt. Wie viele Mitglieder jedes Bundesland stellen darf, hängt von seiner Wohnbevölkerung ab. Es sind dies aus der Steiermark 9 BundesrätInnen. Insgesamt sitzen 61 Bundesräte und Bundesrätinnen im Bundesrat. Das Mitglied des Bundesrates, das vom Landtag des vorsitzführenden Bundeslandes an erster Stelle gereiht wurde, hat dann den Vorsatz inne. Sie/Er führt den Titel PräsidentIn des Bundesrates. Für jeweils sechs Monate stellt ein Bundesland den Präsidenten oder die Präsidentin des Bundesrates. Die Reihenfolge wechselt dem Alphabet folgend. Im ersten Halbjahr 2017 war das Tirol, im zweiten Halbjahr Vorarlberg, im ersten Halbjahr 2018 Wien, im zweiten Halbjahr 2018 Burgenland usw.


 Quelle: www.politik-lexikon.at, für dieses Portal adaptiert durch beteiligung.st
 Parlament.gv.at, Bundesrat
 aktualisiert von Schülerinnen und Schüler der HLW Krieglach.