Gesetz

Die Spielregeln jeder Gesellschaft bezeichnet man als Gesetze. Gesetze werden im Unterschied zu moralischen oder religiösen Regeln vom Parlament (der Legislative) beschlossen. Wenn ein Gesetz beschlossen wird, legt das Parlament gleichzeitig fest, ab welchem Tag es in Kraft tritt. Bei manchen Gesetzen ist das unmittelbar nach Abschluss des gesamten Prozesses der Gesetzgebung der Fall, viele treten aber erst am 1. Jänner des darauf folgenden Jahres in Kraft.
Der erste Schritt zu einem Gesetz ist, dass jemand ein Interesse an einem neuen Gesetz hat. Dann werden die Beamten und Beamtinnen des für diese Sache zuständigen Bundesministeriums beauftragt, einen Gesetzesentwurf zu verfassen. Dieser wird von verschiedenen Stellen begutachtet, d.h., man kann noch Änderungswünsche anbringen. Anschließend kommt der Entwurf in den Ministerrat. Stimmen im Ministerrat alle Regierungsmitglieder zu, so geht der Entwurf ins Parlament und wird dort beschlossen. Dann muss noch der Bundesrat zustimmen, und schließlich bestätigen Bundesregierung und BundespräsidentIn, dass das Gesetz beschlossen wurde.
Wird ein Gesetz geändert (Kürzung, Aktualisierung oder Ergänzung), spricht man von einer Novelle.
Wenn Gesetze nicht eingehalten werden, kommen Ämter oder Gerichte zum Zug und versuchen, den vom Gesetzgeber gewünschten Zustand wiederherzustellen.

 

Quelle: www.politik-lexikon.at, für dieses Portal adaptiert durch das Landesjugendreferat Steiermark.