Abgeordnete/Abgeordneter

Abgeordnete sind die von uns gewählten VertreterInnen, die in Parlamenten und Versammlungen in unserem Namen abstimmen. Im heute üblichen System der repräsentativen Demokratie ist dies auch notwendig, da nicht bei jeder Entscheidung jedeR gefragt werden kann, das würde einfach viel zu kompliziert sein bzw. zu lange dauern. Außerdem sind Abgeordnete oft SpezialistInnen auf ihren Gebieten und können daher eine sachgerechte Entscheidung treffen.
In den regelmäßig stattfindenden Wahlen entscheiden wir alle darüber, wem wir das Vertrauen schenken wollen, in den kommenden (im steirischen Landtag sind es 5) Jahren für uns abstimmen zu dürfen. Daher sollte man sich immer genau anschauen, wem man seine Stimme gibt.

Grundsätzlich haben Abgeordnete ein freies Mandat. Das bedeutet, dass niemand sie zwingen darf, eine andere als die eigene Meinung zu vertreten. In der Praxis aber herrscht weitgehend die sogenannte Fraktionsdisziplin. Dies bedeutet, dass bei Abstimmungen in den meisten Fällen die Abgeordneten einer Partei einheitlich abstimmen. Wie schließlich abgestimmt werden soll, besprechen die Fraktionen bzw. Klubs vorher. Es werden Meinungen, Standpunkte und Argumente innerhalb der Fraktion in Klubsitzungen erörtert und dann beschlossen, wie abgestimmt werden soll.

In der Steiermark gibt es 48 Abgeordnete (seit 2015, davor waren es 56 Abgeordnete), die im Landtag in erster Linie über Landesgesetze abstimmen. Auch im Nationalrat kommen 23 der insgesamt 183 Abgeordneten aus der Steiermark. Im Europäischen Parlament hat Österreich 18 Abgeordnete, wovon wiederum 2 Steirer sind.

Die Abgeordneten in der Gemeinde werden üblicherweise GemeinderätInnen genannt, sie treffen in unserem Namen Entscheidungen in der Gemeinde.

 

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Quelle:  für das Portal adaptiert durch das Landesjugendreferat Steiermark.
2014 aktualisiert von Schülerinnen und Schülern der HLW Krieglach.