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Landtag

Der Landtag ist das Landesparlament.

Abgeordnete werden von ihren Parteien je nach Mandatsstärke in den Landtag entsandt. Die Mandatsstärke ergibt sich aus dem Resultat der Landtagswahl. In der Steiermark - wie auch in den anderen Bundesländern mit der Ausnahme von Oberösterreich - finden Landtagswahlen alle fünf Jahre statt; in Oberösterreich alle sechs Jahre. Entsprechend der steirischen Landesverfassung werden alle fünf Jahre Parteien gewählt, die dann je nach Mandatsstärke 48 Abgeordnete in den Landtag entsenden.

Der Landtag bestimmt den/die Landeshauptmann/Landeshauptfrau und die Landesregierung. Zu den wichtigsten Aufgaben des steirischen Landtages zählen die Gesetzgebung, die Budgethoheit, die Wahl der achtköpfigen Landesregierung, die Kontrolle der Steiermärkischen Landesregierung und die öffentliche Darstellung der steirischen Landespolitik.

Der Landtag ist das gesetzgebende Organ (die Legislative) des jeweiligen Bundeslandes und beschließt somit alle Landesgesetze.

Quelle: {url:1:https://www.politik-lexikon.at/landtag/}, 08.01.2025, für dieses Portal adaptiert durch beteiligung.st

 

 

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