Landtagswahl

Alle fünf Jahre wird der steierische Landtag gewählt. Wenn der neugewählte Landtag das erste Mal zusammentritt, beginnt die Gesetzgebungsperiode (Landes-Verfassungsgesetz 1960).
Damit eine wahlwerbende Partei oder „wahlwerbende Gruppe" bei der Landtagswahl kandidieren kann, müssen Kreiswahlvorschläge je Wahlkreis eingebracht werden.

Ein Kreiswahlvorschlag hat zu enthalten:

  • die Bezeichnung des Wahlkreises, für den der Wahlvorschlag eingebracht wird;
  • die unterscheidende Parteibezeichnung in Worten und eine allfällige Kurzbezeichnung, bestehend aus nicht mehr als fünf Buchstaben, die ein Wort ergeben können;
  • die Parteiliste, das ist ein Verzeichnis von höchstens doppelt so vielen Bewerbern, wie im Wahlkreis Abgeordnete zu wählen sind, in der beantragten, mit arabischen Ziffern bezeichneten Reihenfolge unter Angabe des Familien- und Vornamens, Geburtsjahres, Berufes und der Adresse jedes Bewerbers;
  • die Bezeichnung eines zustellungsbevollmächtigten Vertreters (Familien- und Vorname, Beruf, Adresse).

Gemeinsam mit einem Kreiswahlvorschlag müssen überbracht werden: 

  • Zustimmungserklärungen aller Bewerber;
  • Druckkostenbeitrag in der Höhe von € 150,-- in bar.

Für die Rechtsgültigkeit eines Kreiswahlvorschlages ist eine entsprechende Unterstützung erforderlich. Es gibt zwei Arten der Unterstützung: einerseits gibt es die Möglichkeit, dass der Kreiswahlvorschlag zumindest von einem Mitglied des Landtages unterschrieben ist. Die andere Möglichkeit ist, dass der Kreiswahlvorschlag von 200 Personen unterstützt ist, die am Stichtag in einer Gemeinde des Wahlkreises als wahlberechtigt eingetragen waren.


Das Land Steiermark wird für die Zwecke der Wahl in folgende vier Wahlkreise eingeteilt:
• Wahlkreis 1 - (15 Mandate) umfassend die Stadt Graz und den politischen Bezirk Graz-Umgebung mit dem Sitz beim Magistrat Graz
• Wahlkreis 2 - (11 Mandate) umfassend die politischen Bezirke Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark und Weiz mit dem Sitz in Feldbach 
• Wahlkreis 3 - (8 Mandate) umfassend die politischen Bezirke Deutschlandsberg, Leibnitz und Voitsberg mit dem Sitz in Leibnitz
• Wahlkreis 4 - (14 Mandate) umfassend die politischen Bezirke Bruck-Mürzzuschlag, Leoben, Liezen, Murau und Murtal mit dem Sitz Leoben