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14 Ergebnisse
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  • Jugendförderung Steiermark

    Das Land Steiermark hat im Steiermärkischen Jugendgesetz gemäß der UN-Kinderrechtskonvention und dem EU-Weißbuch die Ziele und Grundlagen von Jugendförderung festgelegt.  
  • Schuldemokratie

    Entscheidungen, die das Zusammenleben in der Schule betreffen, werden in der Schulgemeinschaft gemeinsam und demokratisch getroffen.  
  • Schüler*innenparlament

    Schüler*innen diskutieren, wie ihre Interessen in der Schulgemeinschaft umgesetzt werden können.  
  • Schulgemeinschaftsausschuss

    das zentrale Gremium der Schuldemokratie in allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS), berufsbildenden Schulen, polytechnischen Schulen und Bundesoberstufenrealgymnasien (BORG)  
  • Solidarität

    bedeutet, dass Menschen sich gegenseitig helfen und füreinander einstehen, besonders in schwierigen Zeiten.  
  • Souveränität

    die eigene, selbstbestimmte Herrschaftsgewalt eines Staates.  
  • Sozialismus

    politische und wirtschaftliche Weltanschauung, die für Gleichheit, soziale Gerechtigkeit und gemeinschaftlichen Besitz von Produktionsmitteln statt privatem Eigentum steht.  
  • Sozialstaat

    der Staat dafür sorgt, dass die soziale Versorgung von Menschen gesichert ist.  
  • Staatsbürgerin/Staatsbürger

    bezeichnet eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines bestimmten Landes besitzt und somit die Rechte und Pflichten eines Bürgers dieses Staates hat.  
  • Staatsvertrag

    Abkommen zwischen zwei oder mehreren verschiedenen Staaten.  
  • Steiermärkisches Jugendgesetz

    Im Jugendgesetz sind die Interessen und noch wichtiger, der Schutz von Kindern und Jugendlichen festgehalten.  
  • Steiermärkisches Volksrechtegesetz

    Im Steiermärkischen Volksrechtegesetz sind die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in der Gesetzgebung und Vollziehung des Landes sowie in einer Gemeinde geregelt.  
  • Stichwahl

    zweite Wahlrunde zwischen den beiden Stimmenstärksten, wenn im ersten Wahlgang niemand die erforderliche Mehrheit erreicht hat.  
  • Streik

    gemeinsame Arbeitsniederlegung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, um bessere Arbeitsbedingungen, Löhne oder andere Forderungen durchzusetzen.  
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8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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