Schuldemokratie

Schuldemokratie bedeutet, dass in der Schulgemeinschaft Entscheidungen, die das Zusammenleben in der Schule betreffen, gemeinsam und demokratisch getroffen werden. Als Schulgemeinschaft beziehungsweise Schulpartnerschaft wird in Österreich das Zusammenwirken von Lehrer*innen, Erziehungsberechtigten und Schüler*innen bezeichnet. Die Regeln, in welcher Form die Schüler*innen, Lehrer*innen und Erziehungsberechtigten in der Schulgemeinschaft Entscheidungen treffen und über Angelegenheiten der Schulgemeinschaft beraten, sind im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) sowie im Schulorganisationsgesetz (SchOG) gesetzlich geregelt.

Quelle:

 http://www.polipedia.at, 03.07.2019