Streik

Unter einem Streik versteht man, dass etwa Arbeitnehmer*innen (Angestellte in einem Unternehmen) ihre Arbeit für eine bestimmte Zeit aus Protest gegenüber geplanten oder bereits durchgeführten Maßnahmen - diese gehen zu meist von der Unternehmensleitung aus - niederlegen und streiken. In Österreich herrscht die sogenannte Streikfreiheit. Der Artikel 8 des  UN-Sozialpaktes, dem auch Österreich beigetreten ist, garantiert ein Streikrecht. Streiken ist daher in Österreich erlaubt und nicht strafbar. Das bedeutet, dass keine Arbeitnehmer*innen gekündigt werden dürfen, wenn sie an einem Streik teilnehmen.

Wenn Mitarbeiter*innen streiken, geht es vielfach um Rahmenbedingungen ihrer Arbeit: Sie wollen mehr Lohn, sie wollen Kündigungen nicht so einfach hinnehmen oder generell bessere Arbeitsbedingungen (wie etwa kürzere Arbeitszeiten, eine bestimmte Ausstattung des Arbeitsplatzes oder dergleichen). Streiks kann es daher in allen Berufen geben.

Quellen:

 oegb.at (16.07.2019),

 www.bpb.de (16.07.2019)

 sozialpakt.info (21.08.2019)