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Jugendförderung Steiermark
Das Land Steiermark hat im Steiermärkischen Jugendgesetz gemäß der UN-Kinderrechtskonvention und dem EU-Weißbuch die Ziele und Grundlagen von Jugendförderung festgelegt.
Schuldemokratie
Entscheidungen, die das Zusammenleben in der Schule betreffen, werden in der Schulgemeinschaft gemeinsam und demokratisch getroffen.
Schüler*innenparlament
Schüler*innen diskutieren, wie ihre Interessen in der Schulgemeinschaft umgesetzt werden können.
Schulgemeinschaftsausschuss
das zentrale Gremium der Schuldemokratie in allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS), berufsbildenden Schulen, polytechnischen Schulen und Bundesoberstufenrealgymnasien (BORG)
Solidarität
bedeutet, dass Menschen sich gegenseitig helfen und füreinander einstehen, besonders in schwierigen Zeiten.
Souveränität
die eigene, selbstbestimmte Herrschaftsgewalt eines Staates.
Sozialismus
politische und wirtschaftliche Weltanschauung, die für Gleichheit, soziale Gerechtigkeit und gemeinschaftlichen Besitz von Produktionsmitteln statt privatem Eigentum steht.
Sozialstaat
der Staat dafür sorgt, dass die soziale Versorgung von Menschen gesichert ist.
Staatsbürgerin/Staatsbürger
bezeichnet eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines bestimmten Landes besitzt und somit die Rechte und Pflichten eines Bürgers dieses Staates hat.
Staatsvertrag
Abkommen zwischen zwei oder mehreren verschiedenen Staaten.
Steiermärkisches Jugendgesetz
Im Jugendgesetz sind die Interessen und noch wichtiger, der Schutz von Kindern und Jugendlichen festgehalten.
Steiermärkisches Volksrechtegesetz
Im Steiermärkischen Volksrechtegesetz sind die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in der Gesetzgebung und Vollziehung des Landes sowie in einer Gemeinde geregelt.
Stichwahl
zweite Wahlrunde zwischen den beiden Stimmenstärksten, wenn im ersten Wahlgang niemand die erforderliche Mehrheit erreicht hat.
Streik
gemeinsame Arbeitsniederlegung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, um bessere Arbeitsbedingungen, Löhne oder andere Forderungen durchzusetzen.
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