Frage: Wie wird man Abgeordnete oder Abgeordneter im Landtag?
Antwort:
Alle 5 Jahre wählen die Steirerinnen und Steirer ihre Abgeordneten. Die letzte Landtagswahl war am 24. November 2019, seitdem haben Abgeordnete von sechs Parteien einen Sitz im Landtag:
Mandate | Partei |
18 | ÖVP |
12 | SPÖ |
8 | FPÖ |
6 | GRÜNE |
2 | KPÖ |
2 | NEOS |
Für die Wahl wird die Steiermark in 4 Wahlkreise eingeteilt. Die Anzahl der 48 Abgeordnetensitze (Mandate) ist auf diese 4 Wahlkreise verteilt. Jede Partei kann in allen Wahlkreisen eine Liste von Personen einbringen, die Abgeordnete werden oder auch bleiben wollen. Diese Liste heißt Wahlvorschlag, die wählbaren Personen sind hier nach einer bestimmten Reihenfolge gelistet. Wenn alle Listen fixiert sind, werden die Stimmzettel erstellt.
Am Wahltag kann dann am Stimmzettel eine der Parteien angekreuzt werden. Es ist auch möglich, eine Vorzugsstimme abzugeben. In der Wahlzelle liegt eine Liste mit allen Kandidat*innen auf. Wenn man möchte, dass eine bestimmte Person aus dieser Liste vor den anderen in den Landtag kommt, schreibt man einfach ihren Namen auf den Stimmzettel neben die Partei. Wichtig ist, dass alle Personen, die man angekreuzt hat, von der gleichen Partei sind. Es reicht aber auch, wenn man nur die Partei ankreuzt.
Und dann wird ausgezählt. Es steht bald fest, wie viele Stimmen in der Steiermark abgegeben wurden, wie viele gültig und ungültig sind und wieviele Stimmen die einzelnen Parteien bekommen. Womit das große Rechnen beginnen kann: Mit einem bestimmten Rechensystem (D'Hondt-Verfahren) werden die Mandate, also die Sitze im Landtag, auf die einzelnen Parteien aufgeteilt. Das hängt nun wieder mit den Wahlkreisen zusammen, mit einer sogenannten Wahlzahl werden die Mandate je Partei ermittelt.
Falls jemand sein Mandat zurücklegt oder nicht antreten möchte, dann rückt die nächste Person auf dem Wahlvorschlag nach, in der Regel aus dem gleichen Wahlkreis.