Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament ist die Versammlung der EU-Abgeordneten. Es besteht aus 720 Abgeordneten, darunter 20 aus Österreich.
Anders als im österreichischen Parlament, wo die Nationalratsabgeordneten sowie die Bundesräte und -rätinnen die Gesetze beschließen, ist das EU-Parlament nur zum Teil Legislative, es hat auch andere Aufgaben zu erfüllen. Die Abgeordneten des EU-Parlaments stimmen bei der Zusammensetzung der Europäische Kommission mit. Sie müssen die Zustimmung zum EU-Budget geben, d.h., sie können mitentscheiden, wofür in der EU Gelder verwendet werden. Auch bei anderen Angelegenheiten hat das EU-Parlament beratende Funktion.
Von 1958 an gab es die Parlamentarische Versammlung, die sich als EU-Parlament bezeichnete. Bis 1979 wurden die Abgeordneten von den einzelnen Ländern ohne vorherige Wahlen für die Dauer von fünf Jahren entsandt.
Die erste direkte Wahl durch EU-Bürger und -Bürgerinnen fand im Jahre 1979 statt. Seitdem haben alle Wahlberechtigten in den EU-Mitgliedsländern die Möglichkeit, auf Grund von Wahlvorschlägen der politischen Parteien die Abgeordneten für das EU-Parlament zu wählen.
Im EU-Parlament sind die Abgeordneten in verschiedenen Fraktionen zusammengefasst.
Quelle: http://www.politik-lexikon.at/, für dieses Portal adaptiert durch das Landesjugendreferat Steiermark.