Volksbegehren

Wenn eine Anzahl von Wähler und Wählerinnen erreichen möchte, dass das Parlament ein bestimmtes Gesetz beschließt, dann kann dies durch ein Volksbegehren geschehen. Der Nationalrat muss sich mit einem Gesetzesantrag beschäftigen, wenn mehr als 100.000 Wähler und Wählerinnen in Österreich ein Volksbegehren unterschreiben. Allerdings bedeutet dies nicht, dass dieses Gesetz auch beschlossen werden muss.
Der Zweck eines Volksbegehrens muss nicht immer der sein, dass ein entsprechendes Gesetz auch tatsächlich beschlossen wird. Durch das mediale Interesse im Vorfeld von Volksbegehren, kann der Zweck eines Volksbegehrens auch sein, dass ein Thema öffentlich bekannt gemacht und darüber diskutiert wird.

Beispiele in der Steiermark:
Anti Draken 1986
Stopp dem Postraub

 

Quelle: www.politik-lexikon.at, für dieses Portal adaptiert durch das Landesjugendreferat Steiermark.