Volksabstimmung

Ein Mittel der direkten Demokratie ist eine Volksabstimmung. Durch eine Volksabstimmung können WählerInnen direkt über ein Gesetz entscheiden.
Der Nationalrat kann eine Volksabstimmung ansetzen, wenn das Parlament ein Gesetz nicht selbst beschließen möchte. Ob das Gesetz beschlossen werden soll oder nicht, entscheiden bei dieser Volksabstimmung die WählerInnen.
Laut Verfassung ist eine Volksabstimmung durchzuführen, wenn es zu einer Gesamtänderung der Verfassung kommt. Dies war der Fall beim EU-Beitritt. Diese Art einer Volksabstimmung wird als obligatorische (verpflichtende) Volksabstimmung bezeichnet. Weiters gibt es eine fakultative (gesetzlich nicht notwendige) Volksabstimmung. Diese wird bei manchen brisanten Themen durchgeführt. Beispielsweise fand 1978 eine fakultative Volksabstimmung über die friedliche Nutzung der Kernenergie statt (Zwentendorf). Das Ergebnis der Volksabstimmung ist sowohl bei der obligatorischen als auch bei der fakultativen Volksabstimmung bindend. Bindend bedeutet, dass das Parlament verpflichtet ist, das entsprechende Ergebnis (Annahme oder Ablehnung des Gesetzes) umzusetzen.
In Österreich haben auf Bundesebene bisher nur die beiden genannten Volksabstimmungen stattgefunden.

 

Quelle: www.politik-lexikon.at, für dieses Portal adaptiert durch das Landesjugendreferat Steiermark.