Gesetzwerdung
Es gibt eine Vielzahl von Gründen, warum es zu einem neuen Gesetz kommen kann. Zuerst muss jedenfalls das Bedürfnis nach einer (Neu-)Regelung irgendeines Problems bestehen. Dabei ist es gleichgültig, wer in der Steiermark die Idee hat, etwas (anders) festzulegen, da der Entwurf sowohl von der Landesregierung, von 80 steirischen Gemeinden gemeinsam, von 17.000 Wahlberechtigten, von mind.