Gleichberechtigung

Gleichberechtigung bedeutet, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. Egal ob man ein Mann oder eine Frau ist, jung oder alt, und auch, welche Hautfarbe, Herkunft oder Religion man hat. In den Menschenrechten der UNO aus dem Jahr 1948 ist dies festgelegt, ebenso im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie in der Verfassung Österreichs, der Schweiz und in vielen anderen Staaten.

Verstöße gegen die Gleichberechtigung werden als Diskriminierung oder Privilegierung bezeichnet. Diskriminierung sagt man, wenn jemand zum Beispiel aufgrund seiner Herkunft oder Religion schlechter behandelt wird als andere. Wenn jemand aus den gleichen Gründen rechtlich bevorzugt wird, nennt man das Privilegierung. Verstöße aufgrund der Hautfarbe sind ein Ausdruck von Rassismus.

Quelle klexikon.zum.de (31.01.2022)