Exekutive

In einem Staat gibt es eine Gewaltenteilung, die aus der Exekutive, der Legislative und der Judikative besteht. Die Exekutive hat die Aufgabe Beschlüsse der Legislative (gesetzgebende Gewalt) auszuführen und umzusetzen. Hierzu zählen zum Beispiel Gesetze, die das Schulsystem regeln.
Neben der Regierung gehört auch der gesamte Bereich der Verwaltung zur Exekutive. Weiters sind die Landesregierung, die BürgermeisterInnen mit den Gemeindevorständen und die BeamtInnen Teil der Exekutive.

 

Quelle: www.politik-lexikon.at, für dieses Portal adaptiert durch das Landesjugendreferat Steiermark.