Kammer

Als Kammern bezeichnet man die Vertretungen der berufstätigen Menschen in Österreich.

Es gibt in Österreich drei große Kammern: Die Bundesarbeitskammer (Kammer für Arbeiter und Angestellte, AK), die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und die Landwirtschaftskammer (LK). Alle drei sind Dachverbände für die jeweils neun Landeskammern in den einzelnen Bundesländern. Daneben gibt es auch noch die Kammern der freien Berufe: dazu zählen z. B. die Ärztekammer, die Rechtsanwaltskammer, die Notariatskammer, die Kammer der Wirtschaftstreuhänder oder die Apothekerkammer. Auch sie haben häufig noch Landeskammern in den einzelnen Bundesländern.

Die drei großen Kammern werden (neben dem ÖGB) auch Sozialpartner (Sozialpartnerschaft) genannt, d.h., dass sie in der Regel bei wichtigen Angelegenheiten zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen eingebunden werden und mitverhandeln.

Quelle:  www.politik-lexikon.at (03.07.2019)