Vetorecht

Ein Veto ist das Einlegen eines Einspruches, das innerhalb eines formell definierten (zeitlichen) Rahmens geschieht und damit Entscheidungen aufschieben oder ganz blockieren kann.
Das Vetorecht eröffnet in der Regel einer Minderheit die Möglichkeit, gegen den Willen einer Mehrheit ein Verfahren (vorübergehend) zu stoppen, ein Gesetz oder eine Entscheidung zu verhindern.

Je nach der Dauer des dadurch erreichten Aufschubs unterscheidet man zwei Arten von Veto:

aufschiebendes Veto: ein solches Veto verliert seine Wirkung, wenn dasselbe oder ein neu gewähltes Parlament den ursprünglichen Beschluss, eventuell mit einer qualifizierten Mehrheit, wiederholt, oder verschiebt nur das Inkrafttreten des Gesetzes.
absolutes Veto: dadurch wird ein Beschluss endgültig verhindert.

Quelle:  www.polipedia.at (09.07.2019)