Misstrauensantrag

Ein Misstrauensantrag kann jederzeit von einem Mitglied des österreichischen Nationalrats gegenüber der Bundesregierung und oder einzelnen Mitgliedern dieser eingebracht werden. Ein solcher Antrag bedarf auch keiner besonderen Begründung oder einer rechtlichen Verfehlung durch das Regierungsmitglied. Es kann damit einfach zum Ausdruck gebracht werden, dass das Regierungsmitglied oder die gesamte Regierung nicht mehr das Vertrauen der Mehrheit der Abgeordneten genießt. Um der Regierung oder einem Regierungsmitglied das Vertrauen zu entziehen, ist eine einfache Mehrheit ausreichend, wobei mindestens die Hälfte der Nationalratsabgeordneten anwesend sein muss. Wird das Vertrauen entzogen, so wird das Regierungsmitglied oder die gesamte Regierung von der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten des Amtes enthoben.

Quelle:  www.parlament.gv.at (15.07.2019)