Was geschieht nach der Wahl?
Antwort:
Die neu gewählten Abgeordneten treffen sich innerhalb von vier Wochen nach der Wahl zu einer ersten Sitzung im Landtag. Die Abgeordneten wählen dort dann die Landtagspräsidentin oder den Landtagspräsidenten und 2 Personen für die Stellvertretung (das ist das „Präsidium"), die Landeshauptfrau oder den Landeshauptmann und die Mitglieder der Landesregierung, das sind die Landesrätinnen und Landesräte.
Von welcher Partei die Landeshauptfrau oder der Landeshauptmann und die Landesrätinnen und Landesräte sind, hängt von der Verteilung der Mandate ab. Und dann startet die 5-jährige Arbeitsphase der neugewählten Abgeordneten und der Landesregierung, diese Phase nennt sich Legislaturperiode.
Seit 2015 werden übrigens nur mehr 48 Abgeordnete in den Landtag gewählt, es wurde die Verkleinerung des Landtages beschlossen und auch die Landesregierung wurde von 9 auf 8 Mitglieder verkleinert. Das bedeutet auch, dass nicht mehr das Proporzprinzip wirkt, sondern die „freie Koalitionsbildung" gilt.