Antrag
Generell ist ein Antrag das Begehren eines bestimmten Verhaltens irgendeines Organs. Man unterscheidet dabei zwischen Anträgen, die behandelt werden müssen und solchen, die nicht verbindlich sind.
So kann z.B. der steirische Landtag durch 85.000 Personen in der Steiermark aufgefordert werden über ein Gesetz abzustimmen, oder wenn mindestens 10% der Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen den Gemeinderat auffordern etwas zu beschließen. Auch wenn die steirische Landesregierung, mindestens 2 Landtagsabgeordnete oder 80 steirische Gemeinden Anträge zu Gesetzesbeschlüssen stellen, müssen diese zwingend behandelt werden und am Ende eine Abstimmung darüber folgen.