Landtagspräsident*in

Der/die Vorsitzende des Landtages eines Bundeslandes hat den Titel Landtagspräsident*in. Am Beginn jeder Legislaturperiode (nach einer Landtagswahl) wird der/die Landtagspräsident*in mit seinen/ihren beiden Stellvertreter*innen durch den Landtag gewählt. In der Landesverfassung und der Geschäftsordnung des Landtages sind die Rechte des Landtagspräsidenten bzw. der Landtagspräsidentin festgehalten.

Der/die Präsident*in vollzieht die Angelobung der Mitglieder des Landtages. Er/sie leitet die Sitzungen des Landtages und beurkundet die vom Landtag verabschiedeten Landesgesetze; diese sind vom Landeshauptmann gegenzuzeichnen, dem aber kein Prüf- oder Vetorecht zukommt. Der/die Landtagspräsident*in vertritt den Landtag nach außen.

In der Steiermark gibt es einen Ersten, Zweiten und Dritten Präsidenten, bzw. eine Erste, Zweite und Dritte Präsidentin.

Erste Präsidentin: Manuela Khom (ÖVP)
Zweite Präsidentin:Gabriele Kolar (SPÖ)
Dritter Präsident: DI Gerald Deutschmann (FPÖ)

Quelle:  www.landtag.steiermark.at,  https://de.wikipedia.org