Landtagspräsident/Landtagspräsidentin
Der/die Vorsitzende des Landtages eines Bundeslandes hat den Titel Landtagspräsidentin bzw. Landtagspräsident.
Am Beginn jeder Legislaturperiode (nach einer Landtagswahl) wird der Landtagspräsident oder die Landtagspräsidentin mit seinen beiden Stellvertretern oder ihren beiden Stellvertreterinnen durch den Landtag gewählt. In der Landesverfassung und der Geschäftsordnung des Landtages sind die Rechte des Landtagspräsidenten bzw. der Landtagspräsidentin festgehalten.
Der Landtagspräsident oder die Landtagspräsidentin vollzieht die Angelobung der Mitglieder des Landtages. Er oder sie leitet die Sitzungen des Landtages und beurkundet die vom Landtag verabschiedeten Landesgesetze; diese sind vom Landeshauptmann bzw. der Landeshauptfrau gegenzuzeichnen, dem oder der aber kein Prüf- oder Vetorecht zukommt. Der Landtagspräsident oder die Landtagspräsidentin vertritt den Landtag nach außen
In der Steiermark setzt sich das Landtagspräsidium aus drei Personen zusammen. Diese sind momentan (2025):
Landtagspräsident: Dipl. Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ)
Zweiter Landtagspräsident: Mag. Christopher Drexler (ÖVP)
Dritte Landtagspräsidentin: Helga Ahrer (SPÖ)
Quelle: https://www.landtag.steiermark.at/cms/ziel/28311767/DE/, 08.01.2025