Grundrechte

Grundrechte sind Rechte von Einzelpersonen. Man unterscheidet zwischen politischen bzw. bürgerlichen (liberalen) Grundrechten und sozialen Grundrechten.
Politische/bürgerliche Grundrechte sind in der Verfassung verankert, das heißt jede und jeder kann sich darauf berufen und andere Gesetze dürfen nicht dagegen verstoßen. Dazu gehört z.B. das Wahlrecht oder das Recht auf Meinungs-, Presse- oder Religionsfreiheit. Zu den sozialen Grundrechten gehört z.B. das Recht auf Arbeit, Wohnung, Nahrung, freie Berufswahl oder auf soziale Sicherheit. Ebenso gehören das Recht auf Eigentum oder das Recht auf Bildung zu den Grundrechten.

 

Quelle: www.politik-lexikon.at, für dieses Portal adaptiert durch das Landesjugendreferat Steiermark.