Gesetzwerdung

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, warum es zu einem neuen Gesetz kommen kann. Zuerst muss jedenfalls das Bedürfnis nach einer (Neu-)Regelung irgendeines Problems bestehen. Dabei ist es gleichgültig, wer in der Steiermark die Idee hat, etwas (anders) festzulegen, da der Entwurf sowohl von der Landesregierung, von 80 steirischen Gemeinden gemeinsam, von 17.000 Wahlberechtigten, von mind. 2 Landtagsabgeordneten oder einem Landtagsausschuss kommen kann, jede Seite kann sozusagen die Initiative ergreifen.
Dann wird ein Ausschuss aus einigen Landtagsabgeordneten gewählt, der zur Vorberatung die einzelnen Punkte diskutiert. Schlussendlich kommt es dann zur Debatte und der Abstimmung im Landtag. Wenn eine ausreichende Mehrheit dafür stimmt, ist der Vorschlag angenommen. Danach kann noch das Bundeskanzleramt Einspruch gegen das neue Landesgesetz erheben, sollte dieses in Bundesinteressen eingreifen. Dann steht dem Gesetz aber nichts mehr im Wege, der Landeshauptmann/ die Landeshauptfrau beurkundet noch, dass das Gesetz verfassungskonform zustande gekommen ist und mit Kundmachung im Landesgesetzblatt (damit jedeR davon Bescheid weiß), wird es dann auch wirksam (außer es wurde beschlossen, dass das Gesetz erst mit zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten soll).