Gesetzesvorlage
Jeder Gesetzesentwurf, wer ihn auch ausgearbeitet hat, muss schlussendlich einem Parlament vorgelegt werden (daher "Vorlage"), da Gesetze nur die Abgeordneten, die als Volksvertreterinnen und Vertreter im Parlament sitzen, beschließen können.
In der Steiermark können Entwürfe auf verschiedene Weise in den Landtag kommen: In Form einer Regierungsvorlage, einen Antrag von einem Ausschuss oder mindestens zwei Abgeordnete, durch mind. 80 Gemeinden, die ein gemeinsames Verlangen beschließen oder ein Volksbegehren. Im Landtag wird dann darüber beraten und abgestimmt.