Gesetzesvorlage

Jeder Gesetzesentwurf, wer ihn auch ausgearbeitet hat, muss schlussendlich einem Parlament vorgelegt werden (daher "Vorlage"), da Gesetze nur die Abgeordneten, die als Volksvertreter im Parlament sitzen, beschließen können.
Entwürfe können in der Steiermark in Form einer Regierungsvorlage, eines Antrags eines Ausschuss oder mind. zweier Abgeordneter, durch mind. 80 Gemeinden, die ein gemeinsames Verlangen beschließen oder ein Volksbegehren in den Landtag kommen, wo dann darüber beraten und abgestimmt werden muss.