Bundesverfassung

In der Verfassung sind die grundlegenden Regeln über Organisation, Gliederung und Machtverteilung eines Landes/Staates festgelegt bzw. die wichtigsten Rechte und Pflichten seiner BürgerInnen angeführt. Dementsprechend gehören dazu nicht nur jene Regeln, die im B-VG (=Bundesverfassungsgesetz) zusammengefasst sind, sondern auch alle in anderen Gesetzen verstreuten Verfassungsbestimmungen.

Die österreichische Bundesverfassung heißt deshalb so, weil sie auf nationaler Ebene für den ganzen Bundesstaat gilt. Dagegen ist die Verfassung der Steiermark eine Landesverfassung.

Zu den Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung zählen das demokratische, das republikanische, das bundesstaatliche, das rechtsstaatliche, das gewaltenteilende und das liberale Prinzip.

 Das heißt:
1. Wir wählen die Abgeordneten, die die Gesetze erlassen,
2. unser Staatsoberhaupt ist der/die von uns für eine bestimmte Dauer gewählte Bundespräsident/in,
3. Österreich besteht aus 9 Bundesländern, die auch alle autonom sind,
4. der Staat darf nur tun, was ihm in den Gesetzen ausdrücklich erlaubt ist,
5. Verwaltung, Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit sind voneinander unabhängig und kontrollieren sich gegenseitig und
6. wir StaatsbürgerInnen haben Grundrechte, die der Staat nicht beschränken darf.


Wollen die GesetzgeberInnen auch nur eines davon verändern, muss erstens eine 2/3-Mehrheit im Parlament dafür stimmen UND in einer Volksabstimmung auch das österreichische Volk zustimmen.