Bundesverfassung
Die Verfassung eines Staates regelt die wichtigsten Angelegenheiten in diesem Land. In einer Verfassung ist die Gewaltenteilung festgelegt, dort sind die wichtigsten Institutionen eines Staates aufgelistet und ihre Machtfülle dargestellt und dort wird auch die Einhaltung der Menschenrechte definiert.
Es gibt unterschiedliche Arten von Verfassungen: Die meisten sind geschriebene Dokumente (eine Ausnahme bildet die ungeschriebene Verfassung Großbritanniens). Manche Verfassungen können relativ leicht geändert werden (z.B. jene in Großbritannien), andere nur sehr schwer (z.B. jene in den USA).
In Österreich ist für eine Änderung der Verfassung (diese stammt aus den 1920er Jahren) eine Zweidrittelmehrheit im Parlament notwendig. Wird eine Gesamtänderung der Verfassung gewünscht, bedarf es noch der Zustimmung der Wähler und Wählerinnen in einer Volksabstimmung (das war z.B. beim EU-Beitritt der Fall).
Die österreichische Bundesverfassung heißt deshalb so, weil sie auf nationaler Ebene für den ganzen Bundesstaat gilt. Dagegen ist die Verfassung der Steiermark eine Landesverfassung.
Zu den Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung zählen das demokratische, das republikanische, das bundesstaatliche, das rechtsstaatliche, das gewaltenteilende und das liberale Prinzip.
Das heißt:
1. Wir wählen die Abgeordneten, die die Gesetze erlassen.
2. Unser Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin, die wir für eine bestimmte Zeit wählen.
3. Österreich besteht aus 9 Bundesländern, die auch alle autonom sind.
4. Der Staat darf nur tun, was ihm in den Gesetzen ausdrücklich erlaubt ist.
5. Verwaltung, Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit sind voneinander unabhängig und kontrollieren sich gegenseitig.
6. Wir Staatsbürger und Staatsbürgerinnen haben Grundrechte, die der Staat nicht beschränken darf.
Quelle: https://www.politik-lexikon.at/verfassung/