Abstimmung
Abstimmungen dienen nach dem Diskussions- und Meinungsbildungsprozess der Entscheidungsfindung. Oft ist es nämlich nicht möglich, zu einer einheitlichen, einstimmigen Entscheidung zu kommen, dann muss in Abstimmungen überprüft werden, ob es für etwas (z.B. Gesetz) eine Mehrheit gibt. Üblich ist dabei eine Mehrheit von mindestens 50% der gültig abgegebenen Stimmen, für Änderungen der steiermärkischen Landesverfassung ist aber - wie allgemein für österreichische Verfassungsgesetze - die Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Abgeordneten nötig. Verfahrensregeln wie diese findet man z.B. in der Geschäftsordnung des Landtages bzw. in der steirischen Landesverfassung.
Auch die Wahl ist eine Form der Abstimmung, die Wahlordnung legt dabei den genauen Ablauf fest. Beispielsweise wird die Wahl zum steirischen Landtag durch eine gleiche, unmittelbare, persönliche, freie und geheime Wahl (= Abstimmung) durchgeführt.