Exekutive
In einem Staat gibt es eine Gewaltenteilung, die aus der Exekutive, der Legislative und der Judikative besteht. Die Exekutive hat die Aufgabe Beschlüsse der Legislative (gesetzgebende Gewalt) auszuführen und umzusetzen. Hierzu zählen zum Beispiel Gesetze, die das Schulsystem regeln.