Ungültig wählen
Bei jeder Wahl gibt es einige ungültige Stimmen. Ob absichtlich aus Protest oder aus Versehen, ist nicht nachvollziehbar und beeinflusst das Ergebnis nicht.
Es macht keinen Unterschied, ob man nicht wählt oder ungültig wählt - beides hat keine Auswirkungen auf die Mandatsverteilung, da nur gültige Stimmen zählen. Lediglich die Zahl der ungültigen Stimmen wird erfasst.
Weniger Wähler bedeutet, dass Parteien mit vielen Stimmen leichter Mandate bekommen, da sie prozentual stärker profitieren.
Ungültiger Wahlzettel
Nach § 81 (1) der Nationalrats-Wahlordnung von 1992 ist ein Stimmzettel ungültig, wenn
- ein anderer als der amtliche Stimmzettel zur Abgabe der Stimme verwendet wurde
- der Stimmzettel durch Abreißen eines Teiles derart beeinträchtigt wurde, dass nicht mehr eindeutig hervorgeht, welche Partei der Wähler wählen wollte
- keine Partei und auch kein Bewerber angekreuzt wurde
- zwei oder mehrere Parteien angekreuzt wurden
- eine Liste angezeichnet wurde, die nur eine Listennummer, aber keine Parteibezeichnung enthält (§ 49 Abs. 5)
- aus dem vom Wähler angebrachten Zeichen oder der sonstigen Kennzeichnung nicht eindeutig hervorgeht, welche Partei er wählen wollte
Außerdem zählen leere Wahlkuverts oder ein Wahlkuvert mit mehreren Stimmzetteln als eine ungültige Stimme. Es ist auch möglich, Wörter oder Bemerkungen auf einem amtlichen Stimmzettel zu hinterlassen, ohne dass er damit ungültig wird, vorausgesetzt, dass nicht bereits einer der oben genannten Ungültigkeitsgründe vorliegt.
Quelle: http://www.polipedia.at