Steiermärkisches Jugendgesetz

Im Jugendgesetz sind die Interessen und noch wichtiger, der Schutz von Kindern und Jugendlichen festgehalten. Das aktuelle steirische Jugendgesetz stammt aus dem Jahr 2013 und wurde im Jahr 2018 überarbeitet, sodass seit 01. Jänner 2019 die neue Novelle (ein Gesetz, das aus einigen Änderungen und Ergänzungen zu einem bereits vorhandenen Gesetz besteht) in Kraft getreten ist.  

Grundsätzlich werden in diesem Gesetz nicht nur die Rechte und Pflichten von jungen Menschen angeführt, es bestimmt auch die Pflichten von Eltern und Erziehungsberechtigten sowie von Unternehmer*innen und Veranstalter*innen.

So sind in diesem Gesetz etwa geregelt:

  • Wie lange Jugendliche abends ohne Begleitung einer Aufsichtsperson fortgehen dürfen
  • Ab welchem Alter Jugendliche Alkohol trinken/kaufen oder Rauchen dürfen
  • Ab welchem Alter Jugendliche sich ein Piercing stechen oder ein Tattoo machen lassen dürfen
  • Und natürlich auch, welche Strafen Jugendliche erwarten, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen

Quellen:

 www.verwaltung.steiermark.at (12.07.2019)

 www.ris.bka.gv.at (12.07.2019)