Generationenvertrag
Unter dem Generationenvertrag versteht man die Absicherung der aktuellen Pensionen durch die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen im Umlageverfahren. Der Generationenvertrag gilt im gegenseitigen Einverständnis, ohne dass er ausgesprochen oder schriftlich festgelegt wurde - er ist also ein fiktiver Vertrag.
Die monatlich von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen geleisteten Einzahlungen zur Pensionsversicherung werden zur Finanzierung der laufenden Pensionszahlungen benutzt. Die Erwerbstätigen zahlen also die Pensionen der heutigen Pensionist*innen, so wie diese die Pensionen ihrer Elterngeneration bezahlt haben. Im Gegenzug sollten sich alle Erwerbstätigen darauf verlassen können, dass ihre Alterssicherung durch nachfolgende Generationen gewährleistet ist.
Quelle: www.polipedia.at (03.07.2019)