Expert*innenregierung
Die so genannte Expert*innenregierung ist meist eine interimistische Regierung, also eine Übergangsregierung. Sie besteht in der Regel aus Beamt*innen und wird von der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten mit den Regierungsgeschäften beauftragt. Am 03. Juni 2019 wurde in Österreich eine so genannte Expert*innenregierung von Bundespräsident Alexander van der Bellen angelobt. Sie wird als Beamtenregierung oder Übergangsregierung bezeichnet, da sie sich keiner Nationalratswahl stellen musste und lediglich bis zur nächsten regulären Nationalratswahl im Amt bleibt. Diese Regierung ist auch parteifrei.
Angelobung der Expert*innenregierung
Nach dem erfolgreichen Misstrauensantrag am 27. Mai 2019 gegen den amtierenden Bundeskanzler Sebastian Kurz hatte der österreichische Bundespräsident, eine formell von ihm zusammengesetzte Regierung anzugeloben.
Im Zuge der Zusammensetzung der neuen Expert*innenregierung darf davon ausgegangen werden, dass der Bundespräsident dabei alle im Nationalrat vertretenen Parteien miteingebunden hat und sich diese daraufhin am 30. Mai 2019 für die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtshof, Brigitte Bierlein als neue Bundeskanzlerin ausgesprochen haben.
Quellen:
de.wikipedia.org/wiki/Bundesregierung_Bierlein (09.07.2019)
de.wikipedia.org/wiki/Parteilose_Regierung (09.07.2019)