UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist der Kurztitel für das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen". Zweck dieser Konvention ist es, eine gleichberechtigte Sicherung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Weiters zielt sie auch auf die Förderung der in ihnen innewohnenden Würde ab.

Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde 2006 von der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedet und ist 2008 in Kraft getreten. In Österreich wurde sie am 26. Oktober 2008 angenommen und bestätigt.

Quellen:

 www.vielfaltbringts.at (09.07.2019)

 www.sozialministerium.at (15.07.2019)