Jugendpolitik der EU
Die Jugendpolitik der EU umfasst Maßnahmen und Initiativen in Politikbereichen, die junge Menschen besonders betreffen (z. B. Bildung und Beschäftigung). Seit Mitte der 1990er-Jahre wird der Gestaltung der Jugend in der EU verstärkt Aufmerksamkeit entgegengebracht.
Ausgangspunkt war eine Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12.12.1996, die eine verbesserte Einbindung von Jugendlichen in die Politik der EU forderte. Seitdem entwickelten sowohl die EU-Kommission als auch der Ministerrat Initiativen zur verstärkten Partizipation sowie beruflichen Förderung von Jugendlichen (z. B. EU-Jugendstrategie 2019-27).
Da die Hauptkompetenz bei der Jugendpolitik bei den Mitgliedstaaten liegt, kann die EU die nationalen Maßnahmen nur ergänzen und unterstützen. Im Rahmen des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ gibt es Programme und Maßnahmen zur Stärkung der Jugend; weitere Projekte sind das Europäische Solidaritätskorps, das die EU-Kommission 2016 angestoßen hat, und das Europäische Jugendportal, das Jugendlichen den Zugang zu Informationen über Arbeiten und Lernen in Europa ermöglicht. Das Europäische Parlament ist (zusammen mit der Kommission) eine treibende Kraft zur Stärkung der Jugendpolitik.
Quellen: Bundeszentrale für politische Bildung, https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-europalexikon/177070/jugendpolitik-der-eu/, 08.01.2025