Barrierefreiheit

Barrierefreiheit beschreibt die Zugänglichkeit und Benutzbarkeit von Gebäuden, Informationen, Gegenständen, Medien und Einrichtungen. Diese sind so zu gestalten, dass sie von jedem Menschen - unabhängig von einer eventuell vorhandenen Behinderung/Beeinträchtigung - zugänglich sind und uneingeschränkt benutzt werden können. Ein Beispiel für Barrierefreiheit ist die Zugänglichkeit von Geschäften oder Gebäuden für Menschen die im Rollstuhlsitzen. Von Barrierefreiheit in diesen Fällen spricht man, wenn es eine Rollrampe oder einen ebenerdigen Lift gibt, über den Menschen im Rollstuhl in das Geschäft oder das Gebäude gelangen können.

Behinderung im Sinne des österreichischen Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes ist die „Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden, körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren". Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten.

Quelle: www.vielfaltbringts.at (09.07.2019)