Demonstration

Unter einer Demonstration versteht man eine Zusammenkunft mehrerer Personen zur Meinungsäußerung.
Um eine Demonstration durchführen zu dürfen, muss man diese bei der entsprechenden Behörde (der Polizei oder Sicherheitsdirektion) anmelden. Das ist nötig, um sicherstellen zu können, dass z.B. bei der Demonstration keine verfassungsfeindlichen oder andere illegale Aktionen gesetzt und damit die öffentliche Sicherheit und das öffentliche Wohl gefährdet werden. Eine Demonstration muss der Polizei auch deshalb bekannt sein, da sie die entsprechenden Straßen oder Straßenzüge für die Dauer der Demonstration absperren muss. Die Polizei schützt zudem die Demonstrierenden vor möglichen Gegnern und Gegnerinnen, wen diese zum Beispiel die Demonstration stören möchten.
Das Recht, eine Demonstration zu organisieren oder an einer Demonstration teilzunehmen, ist ein Grundrecht, d.h., dass grundsätzlich jeder und jede demonstrieren darf. Gleichzeitig muss aber auch klar sein, dass die Demonstrierenden keine Gesetze verletzen dürfen.

 

Quelle:  www.polipedia.at (03.07.2019)