Jugendförderung Steiermark
Das Land Steiermark hat im Steiermärkischen Jugendgesetz (Gesetz vom 14. Mai 2013 über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen) gemäß der UN-Kinderrechtskonvention und dem EU-Weißbuch die Ziele und Grundlagen von Jugendförderung festgelegt.
Zielsetzung:
Das Land Steiermark gewährt im Rahmen der Zielsetzung gemäߧ 1 Abs. 2 Steiermärkisches Jugendgesetz Förderungen zur Unterstützung der Realisierung von Projekten, Maßnahmen und sonstigen Aktivitäten, die dazu beitragen sollen, dass junge Menschen
- sowohl als eigenständige Persönlichkeiten in ihrer geistigen, seelischen, ethischen, körperlichen, sozialen, politischen und kulturellen Vielfalt wahrgenommen und in ihrer Entwicklung gestärkt werden als auch
- entsprechend ihren vielfältigen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Interessen adäquate Angebote und Rahmenbedingungen entlang der strategischen Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit vorfinden, um gegenwärtige und zukünftige Lebenswege eigenverantwortlich und je nach Alter selbstbestimmt in einer kinder- und jugendgerechten Gesellschaft gestalten können.