Aktionsplan für die Rechte von Kindern und Jugendlichen

2004 hat die Österreichische Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan für die Rechte von Kindern und Jugendlichen verabschiedet. Insgesamt eineinhalb Jahre dauerte der Vorbereitungsprozess, der auf eine Empfehlung des Weltkindergipfels der UNO im Mai 2002 in New York zurückgeht. Vier Arbeitsgruppen mit mehr als 100 Teilnehmer*innen wurden gebildet, , eine Befragung von Kindern und Jugendlichen mit ca. 25.000 Rückmeldungen durchgeführt (von den Netzwerkmitgliedern Kinderfreunde und Katholische Jungschar) und ein Expert*innenbericht als Gesamtdarstellung des Konsultationsprozesses erarbeitet. Dieser enthält nahezu 700 Empfehlungen mit Verbesserungsvorschlägen zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Österreich. Darauf aufbauend folgte allerdings ein politischer Diskussionsprozess, der zu einer Kürzung von 2/3 der Empfehlungen führte und an dessen Ende der Nationale Aktionsplan (NAP) für Kinderrechte vom November 2004 stand. Nichtsdestotrotz enthält dieser NAP weiterhin einen sehr breiten Arbeitsauftrag für die nächsten Jahre und das gebildete Netzwerk Kinderrechte beteiligt sich an einem Ministeriums- und Institutionsübergreifenden „Begleitprozess", der die Umsetzung der NAP-Maßnahmen vorantreiben soll.

Quellen:

 www.kinderhabenrechte.at,  www.altgenug.st/rechtliche-grundlagen, 02.07.2019