Bundesregierung
Die Bundesregierung ist das oberste Organ der Exekutive. Mitglieder der Bundesregierung sind: BundeskanzlerIn, VizekanzlerIn; BundesministerInnen und StaatssekretärInnen. Sie handeln als gemeinsames Organ, und die Beschlüsse der Bundesregierung sind einstimmig, d.h., ein Vorschlag wird nur dann umgesetzt, wenn auch alle zustimmen. Um das gemeinsame Vorgehen abzustimmen, treffen sich die Mitglieder der Bundesregierung zum Ministerrat (dieses Treffen findet üblicherweise einmal wöchentlich statt). Die StaatssekretärInnen sind aber im Ministerrat nicht stimmberechtigt.
Die wichtigste Person der Bundesregierung ist der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin; er/sie ist zwar formell den anderen Regierungsmitgliedern gleichgestellt, hat aber die Möglichkeit, jene Personen zu nennen, die dann MinisterInnen werden.
Wenn die Bundesregierung nur von einer Partei gebildet wird, heißt das Alleinregierung. Dazu muss bei der Nationalratswahl eine Partei die absolute Mehrheit an Mandaten bekommen (also mindestens 92 von 183). In Österreich war das von 1966-1970 (ÖVP-Alleinregierung) und von 1971-1983 (SPÖ-Alleinregierung) der Fall.
Eine Partei kann auch allein die Regierung stellen, obwohl sie nicht die absolute Mandatsmehrheit hat - das nennt man Minderheitsregierung. Die Regierungspartei braucht dann für Beschlüsse im Nationalrat die Unterstützung einer oder mehrerer anderer Parteien. Das hat es in Österreich bisher erst einmal gegeben: 1970 gewann die SPÖ 81 von 165 Mandaten (183 Mandate gibt es erst seit 1971), konnte aber mit Unterstützung der FPÖ regieren.
Eine Koalitionsregierung wird von zwei oder mehr Parteien gebildet. Eine große Koalition (d.h., die beiden stärksten Parteien bilden die Regierung) gab es von 1947-1966, von 1987-2000 und von 2007-2017. Bis 1966 stellte dabei die ÖVP den Bundeskanzler, danach die SPÖ. Bilden zwei andere Parteien zusammen die Bundesregierung, so spricht man von einer kleinen Koalition (z.B. 1983-1987 SPÖ und FPÖ sowie 2000-2007 und seit 2017 ÖVP und FPÖ bzw. BZÖ).
Schließlich gibt es noch eine Konzentrationsregierung: Dabei wird die Regierung von allen im Parlament vertretenen Parteien gebildet (in Österreich von 1945-1947; damals waren ÖVP, SPÖ und KPÖ im Nationalrat vertreten, alle drei bildeten die Regierung).
Die Regierung wird vom Bundespräsidenten angelobt.
Quelle: www.politik-lexikon.at