Kinderrechte

Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte eines Kindes. Alle Kinder auf der Welt erhielten damit garantierte Rechte: Recht auf Leben, auf Bildung, auf Schutz und auf Beteiligung.

Die Kinderrechtskonvention formuliert weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern. Alle Kinder haben diese Rechte, unabhängig ihrer sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Herkunft. Und sie fordert eine neue Sicht auf Kinder als eigenständige Persönlichkeiten. Alle Staaten mit Ausnahme der USA haben die Konvention anerkannt und unterschrieben.

Die 54 Artikel der Konvention verknüpfen erstmals politische Bürgerrechte, kulturelle, wirtschaftliche und soziale Rechte der Kinder in einem völkerrechtlich bindenden Vertrag. Schutz und Hilfe für Kinder sind damit nicht mehr allein von Mitgefühl oder Moral abhängig. Die Staaten verpflichten sich, alles zu tun, um Kindern menschenwürdige Lebensbedingungen zu bieten.

Die Kinderrechtskonvention beruht auf vier Prinzipien

  1. Das Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf benachteiligt werden
  2. Wohl des Kindes hat Vorrang: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden. Das gilt in der Familie genauso wie für staatliches Handeln.
  3. Das Recht auf Leben und Entwicklung: Jedes Land verpflichtet sich, in größtmöglichem Umfang die Entwicklung der Kinder zu sichern, wie zum Beispiel durch Sicherung des Zugangs zu medizinischer Hilfe, Bildung und Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch.
  4. Achtung vor der Meinung des Kindes: Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen, respektiert und ihrem Alter und Reife gemäß in Entscheidungen einbezogen werden.

 

Quelle und weiterführende Infos:

 https://unicef.at/kinderrechte-oesterreich/kinderrechte/,  https://kja.at/site/deine-rechte/
Stand: 09.09.2019