Absolute Mehrheit

Bei der absoluten Mehrheitswahl brauchen der Kandidat bzw. die Kandidatin mindestens 50 % der Stimmen. Kann niemand im ersten Wahlgang diese Marke erreichen, so kommt es (meist zwei Wochen später) zu einer Stichwahl, bei der nur mehr jene beiden Kanditat*innen antreten dürfen, die im ersten Wahlgang die relativ meisten Stimmen hatten. Beispiel: Ein Kandidat hat 40 % und eine Kandidatin hat 30 % der Stimmen bekommen. Wer von den beiden dann die Stichwahl gewinnt, wird z.B.  Abgeordnete bzw. Abgeordneter oder Bundespräsident*in.

Wenn die Bundesregierung nur von einer Partei gebildet wird, heißt das Alleinregierung. Dazu muss bei der Nationalratswahl eine Partei die absolute Mehrheit an Mandaten bekommen (also mindestens 92 von 183). In Österreich war das von 1966-1970 (ÖVP-Alleinregierung) und von 1971-1983 (SPÖ-Alleinregierung) der Fall.

Quellen:  http://www.politik-lexikon.at/bundesregierung/, 09.07.2019,  http://www.politik-lexikon.at/mehrheitswahl/, 09.07.2019