Rechtsstaatlichkeit

Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass der Staat, die Polizei, die Verwaltung nur das tun darf, was in Gesetzen geregelt ist. So wird jede und jeder durch das Gesetz geschützt. Jede und jeder kann sich auf das Recht berufen, es gilt für alle gleich.

Quelle: Begleitheft für die Spielleitung Demokratie-Bausteine