Wahlalter
In Österreich dürfen alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, zur Wahl gehen. Um sich als Kandidatin oder Kandidat wählen zu lassen muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Um für das Amt der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten zu kandidieren, muss man 35 Jahre alt sein.