Mehrheitsprinzip

Bei einem Mehrheitsprinzip gilt jenes Ergebnis bei demokratischen Entscheidungen, welches von einer Mehrheit der Wählerinnen und Wähler bevorzugt wird.
Es wird zwischen einfacher und qualifizierter Mehrheit unterschieden. Eine einfache Mehrheit bedeutet 50 Prozent plus eine Stimme. In vielen öffentlichen Einrichtungen gibt es eine ungerade Anzahl an Abgeordneten, damit in jedem Fall eine einfache Mehrheit zustande kommt.
Bei manchen Entscheidungen wird eine qualifizierte Mehrheit benötigt. Das bedeutet, dass 2/3 der Abgeordneten zustimmen müssen (Zweidrittelmehrheit). Wenn zum Beispiel Verfassungsgesetze in Österreich geändert werden sollen, dann benötigt man eine qualifizierte Mehrheit.
Diese beiden Arten des Mehrheitsprinzips gibt es bei Abstimmungen, wo nur zwei Antwortmöglichkeiten, wie Ja oder Nein, vorhanden sind.

 

Quelle: vgl. Gärtner Reinhold (2010): Politiklexikon für junge Leute. Jungbrunnen