Mehrheitsprinzip
Das Mehrheitsprinzip besagt, dass bei demokratischen Entscheidungen das Ergebnis gilt, das von der Mehrheit der Wählerinnen und Wähler bevorzugt wird.
Es gibt zwei Arten der Mehrheit:
Einfache Mehrheit
Hier reicht es, wenn mehr als die Hälfte der Stimmen für eine Entscheidung sind, also 50 Prozent plus eine Stimme. In vielen Parlamenten oder Versammlungen sorgt man dafür, dass die Anzahl der Abgeordneten ungerade ist, damit immer eine klare Mehrheit entsteht.
Qualifizierte Mehrheit
Bei manchen Entscheidungen, wie z. B. der Änderung von Verfassungsgesetzen, ist eine größere Mehrheit erforderlich. In diesem Fall müssen mindestens zwei Drittel (also 2/3) der Abgeordneten zustimmen - eine sogenannte Zweidrittelmehrheit.
Diese beiden Mehrheitsarten kommen vor, wenn es nur zwei Antwortmöglichkeiten gibt, wie z. B. „Ja" oder „Nein".
Quelle: vgl. Gärtner Reinhold (2010): Politiklexikon für junge Leute. Jungbrunnen