Sozialstaat
Wenn ein Staat dafür sorgt, dass die soziale Versorgung von Menschen gesichert ist, dann bezeichnet man diesen als Sozialstaat. Das Ausmaß der sozialen Sicherung ist nicht in jedem Staat gleich. In einem Sozialstaat wird versucht, Armut und Not zu lindern und soziale Gerechtigkeit zu fördern. Wer zum Beispiel krank wird, kann Krankenversorgung in Anspruch nehmen. Es gibt ein Pflegegeld für pflegebedürftige Menschen.
Quelle: vgl. Gärtner Reinhold (2010): Politiklexikon für junge Leute. Sonderausgabe für Schulen. Jungbrunnen