Mandat
Im politischen Sinn wird unter einem Mandat ein Auftrag zur Vertretung von WählerInnen verstanden. Ein Abgeordnetensitz wird als Mandat bezeichnet. Aus diesem Grund werden oft Abgeordnete Mandatarinnen oder Mandatare genannt. In anderen Bereichen kann ein Mandat auch ein bestimmter Auftrag sein. Eine Person, die ein Mandat besitzt, ist berechtigt, etwas Konkretes auszuverhandeln bzw. zu tun. Wenn eine Person ein Mandat der Bundesregierung besitzt, dann kann diese im Namen der Bundesregierung verhandeln. Auch jede Privatperson kann ein Mandat erteilen. Wenn jemand eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragt, ihre oder seine Interessen in Streitfällen zu vertreten, so wird der Anwältin bzw. dem Anwalt ein Mandat erteilt.
Quelle: vgl. Gärtner Reinhold (2008): Politiklexikon für junge Leute. Jungbrunnen
2014 aktualisiert von Schülerinnen und Schülern der HLW Krieglach.