Freiheit
Es ist in den Menschenrechten festgelegt, dass jeder Mensch das Recht hat, frei zu leben. Freiheit bezieht sich auf verschiedenste Bereiche: zum Beispiel das Recht auf freie Meinungsäußerung, freie Berufswahl oder Versammlungs- und Vereinsfreiheit. Immer wieder gab es in der Geschichte Menschen, die nicht frei waren - Sklavinnen und Sklaven im antiken Rom oder in den USA im 19. Jahrhundert, Jüdinnen und Juden während der Zeit des Nationalsozialismus. Mit der Französischen Revolution (1789-1799) setzte sich langsam das Prinzip durch, dass alle Menschen frei und gleich sind.
Die Freiheit der anderen gehört auch zur Freiheit. Dies bedeutet, dass niemand durch die Ausübung seiner Freiheitsrechte die Freiheit anderer Menschen einschränken darf.
Quelle: vgl. Gärtner Reinhold (2008): Politiklexikon für junge Leute. Jungbrunnen