D’Hondtsche Mandatsberechnung

Das D'Hondtsche Wahlverfahren ist ein Berechnungsverfahren zur Verteilung von Mandaten (Sitzen) auf wahlwerbende Parteien und ist in der Gemeindewahlordnung 2009 beschrieben.

Verteilung Gemeinderatssitze

Die Verteilung der Gemeinderatssitze ist in der Steiermark in der Gemeindewahlordnung (GWO) festgehalten. Je nach Einwohnerzahl der Gemeinden werden in der Steiermark eine festgesetzte Anzahl an Gemeinderätinnen und Gemeinderäten gewählt:

  • In Gemeinden bis zu 1.000 Einwohner*innen 9 Gemeinderät*innen
  • In Gemeinden mit über 1.000 Einwohner*innen 15 Gemeinderät*innen
  • In Gemeinden mit über 3.000 Einwohner*innen 21 Gemeinderät*innen
  • In Gemeinden mit über 5.000 Einwohner*innen 25 Gemeinderät*innen
  • In Gemeinden mit über 10.000 Einwohner*innen 31 Gemeinderät*innen

Die zu vergebenden Gemeinderatssitze werden dann auf allen bei der Wahl teilnehmenden Parteien und Listen mittels der sogenannten Wahlzahl verteilt. Die Wahlzahl ergibt sich aus dem d‘Hondtsches Wahlverfahren.

  • Bei 9 Gemeinderatssitzen geht es bis zur neuntgrößten Wahlzahl
  • Bei 15 Gemeinderatssitzen geht es bis zu fünfzehntgrößten Wahlzahl
  • Bei 21 Gemeinderatssitzen geht es bis zur einunzwanzigstgrößten Wahlzahl
  • Bei 25 Gemeinderatssitzen geht es bis zu fünfundzwanzigstgrößten Wahlzahl
  • Bei 31 Gemeinderatssitzen geht es bis zu einunddreißigstgrößten Wahlzahl

Jede an der Wahl teilnehmende Partei und Liste erhält dann so viele Mandate, als die Wahlzahl in ihrer Parteisumme (=die auf die einzelnen Parteien/Listen entfallenden, abgegebenen gültigen Stimmen) enthalten ist.

Genaue Beschreibung mit Berechnungsbeispiel siehe hier:  D"Hondtsches Wahlverfahren

Quellen: