D’Hondtsche Mandatsberechnung
Das D'Hondtsche Wahlverfahren ist ein Berechnungsverfahren zur Verteilung von Mandaten (Sitzen) auf wahlwerbende Parteien und ist in der Gemeindewahlordnung 2009 beschrieben.
Verteilung Gemeinderatssitze
Die Verteilung der Gemeinderatssitze ist in der Steiermark in der Gemeindewahlordnung (GWO) festgehalten. Je nach Bevölkerungszahl der Gemeinden werden in der Steiermark eine festgesetzte Anzahl an Gemeinderätinnen und Gemeinderäten (GR) gewählt:
- In Gemeinden bis zu 1.000 Personen 9 GR
- In Gemeinden mit über 1.000 Personen 15 GR
- In Gemeinden mit über 3.000 Personen 21 GR
- In Gemeinden mit über 5.000 Personen 25 GR
- In Gemeinden mit über 10.000 Personen 31 GR
Die zu vergebenden Gemeinderatssitze werden dann auf allen bei der Wahl teilnehmenden Parteien und Listen mittels der sogenannten Wahlzahl verteilt. Die Wahlzahl ergibt sich aus dem d‘Hondtsches Wahlverfahren.
- Bei 9 Gemeinderatssitzen geht es bis zur neuntgrößten Wahlzahl
- Bei 15 Gemeinderatssitzen geht es bis zu fünfzehntgrößten Wahlzahl
- Bei 21 Gemeinderatssitzen geht es bis zur einunzwanzigstgrößten Wahlzahl
- Bei 25 Gemeinderatssitzen geht es bis zu fünfundzwanzigstgrößten Wahlzahl
- Bei 31 Gemeinderatssitzen geht es bis zu einunddreißigstgrößten Wahlzahl
Jede an der Wahl teilnehmende Partei und Liste erhält dann so viele Mandate, als die Wahlzahl in ihrer Parteisumme (=die auf die einzelnen Parteien/Listen entfallenden, abgegebenen gültigen Stimmen) enthalten ist.
Genaue Beschreibung mit Berechnungsbeispiel siehe hier: D"Hondtsches Wahlverfahren
Quellen: