Souveränität
Politisch wird als Souveränität die eigene, selbstbestimmte Herrschaftsgewalt eines Staates verstanden. Dies betrifft die inneren und äußeren Angelegenheiten des Staates. Man unterscheidet die äußere und innere Souveränität. Die äußere Souveränität umfasst die Unabhängigkeit eines Staates in den internationalen Beziehungen. Die Gleichheit aller Staaten wie auch der Schutz der schwächeren gegen stärkere wird durch diese Souveränität gefordert. Durch die innere Souveränität wird der Staatsgewalt die Funktion der höchsten Gewalt im Staat zugewiesen. In Demokratien gründet Souveränität im Volkswillen. Der Volkswillen äußert sich unmittelbar in Wahlen und Abstimmungen und wird durch gewählte Organe vertreten.
Quelle: vgl. Holtmann Everhard (2000): Politik Lexikon, 3. Auflage